AGB & Info

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Verträge über die Lieferung von Waren, die zwischen Feuerwerke Gessner und dem Kunden unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, etc.) abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystem erfolgt.



§ 2 Widerrufs- und Rückgaberecht

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:

Feuerwerke Gessner
Liebenwerdaer Str. 35
04924 Bad Liebenwerda OT Thalberg

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ausschluss des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht besteht u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind sowie zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten (es sei denn, dass Sie ihre Vertragserklärung zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten telefonisch abgegeben haben).

Ende der Widerrufsbelehrung

Bitte beachten:
Senden Sie bitte, soweit möglich, die Ware nicht unfrei an uns zurück. Gern senden wir Ihnen auch vorab eine Retouren-Paketmarke zu, soweit wir die Rücksendekosten zu tragen haben.
Vermeiden Sie bitte Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Soweit Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte zur Vermeidung von Transportschäden für eine geeignete Verpackung.

Die vorstehenden Modalitäten sind keine Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechtes.


§ 3 Preise, Preisänderungen, Lieferbarkeit

Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich einer Versandkostenpauschale und Verpackungspauschale von 4,95 Euro bei Vorkasseversand, bzw. 12,95 Euro bei Nachnahmeversand innerhalb Deutschlands. Bei Auslandslieferungen richtet sich die Versandkostenpauschale nach dem Gewicht der Sendung. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die z. Zt. der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10 %, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche angebotenen Artikel gelten solange der Vorrat reicht. Bei Nichtlieferbarkeit eines Artikels, erfolgt eine Benachrichtigung durch den Verkäufer binnen 7 Werktagen.



§ 4 Lieferzeit

Liefertermine oder fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretenen Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 2 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.



§ 5 Mängelansprüche

Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlt ihm die vereinbarte Beschaffenheit, kann der Käufer zwischen Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) wählen. Bei Nacherfüllung trägt der Verkäufer die erforderlichen Aufwendungen. Die Zulässigkeit der Wahl ergibt sich aus der Beachtung der Verhältnismäßigkeit. So kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kostenaufwand verbunden ist. War die Nacherfüllung erfolglos, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern bzw. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Grobe von außen sichtbare Beschädigungen der Verpackung sind dem Logistikunternehmen unmittelbar bei Auslieferung anzuzeigen und gegebenenfalls der Inhalt auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Sache. Handelt es sich bei dem Liefergegenstand um eine gebrauchte Sache, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate vom Ablieferungszeitpunkt an.



§ 6 Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer, als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.



§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.



§ 8 Zahlung

Als Zahlungsmöglichkeiten stehen Vorauszahlung (Vorkasse), und die Zahlung per Nachnahme zur Auswahl. Die Kosten für Nachnahme belaufen sich auf 12,95 Euro.



§ 9.1 Erwerb von Waffen, Munition, Pulver

Erwerbscheinsfreie Artikel werden nur gegen Vorlage einer amtlichen Original-Urkunde oder zweckmäßigerweise gegen Vorlage einer amtlichen Bestätigung, dass der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat, geliefert bzw. verkauft.

§ 9.2 Erwerb von Pfefferspray

Pfefferspray unterliegt nicht dem Deutschen Waffengesetz und dessen Prüfungsvorschriften und ist somit frei verkäuflich. Pfefferspray darf in Deutschland jedoch nur zur Abwehr von Tieren verkauft werden. Der Einsatz gegen Menschen ist ausschließlich Behörden mit besonderer Genehmigung (z.B. Polizei) vorbehalten. Wir haften nicht für unsachgemäßen Gebrauch.



§ 11 Batterieverordnung

Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Geräten die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf folgendes hinzuweisen:

Sie dürfen Batterien nicht im Hausmüll entsorgen. Sie sind für die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in kommunalen Sammelstellen, im Handel oder auch per Post (ausreichend frankiert) an folgende Anschrift unentgeltlich zurückgeben:

Feuerwerke Gessner
Eberhard Gessner
Liebenwerdaer Str. 35
04924 Thalberg

Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit einem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber
Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.

Weitere Informationen


Bestellvorgang

Wenn Sie das gewünschte Produkt gefunden haben, können Sie dieses unverbindlich durch Anklicken des Buttons Bestellen in den Warenkorb legen. Den Inhalt des Warenkorbs können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons Warenkorb unverbindlich ansehen. Die Produkte können Sie jederzeit durch Anklicken des Symbols Löschen X wieder aus dem Warenkorb entfernen. Wenn Sie die Produkte im Warenkorb kaufen wollen, klicken Sie den Button Weiter zum Bestellformular. Bitte geben Sie dann Ihre Daten ein, die Pflichtangaben sind mit einem * gekennzeichnet. Nach Eingabe Ihrer Daten überprüfen Sie Ihre Eingaben bitte nochmals. Durch Anklicken des Buttons Bestellung abschicken schließen Sie den Bestellvorgang ab. Der Vorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie weitere Informationen, z.B. zu Korrekturmöglichkeiten.


Vertragstext

Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen. Die Bestelldaten und die AGB werden Ihnen per Email zugesendet. Nach Abschluss der Bestellung ist der Vertragstext aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.


Datenschutz

Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist (Name, Adresse, evtl. Telefonnummer zur Abstimmung von Lieferterminen). Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten ggf. an unsere Hausbank weiter.

Bei Verwendung des Kunden- Logins: Im Kunden- Login können Sie die gespeicherten Daten einsehen.

Ohne Verwendung des Kunden- Logins: Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreiszahlung werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.


Bitte beachten Sie:

Waffengesetzänderung ab 01.04.2008

Umgang mit Airsoft- Waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie:

1.Airsoft- Waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie als Anscheinswaffen
Airsoft- Waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie sind Anscheinswaffen i.S.d. neuen Waffengesetzes, wenn ihre äußere Form nach das Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden. Insofern sind alle Airsoft- Waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie der Definition von Anscheinswaffen des neuen Waffengesetzes.

2.Führen von Airsoft- (Anscheins) Waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie
Es ist verboten, die tatsächliche Gewalt über Airsoft- (Anscheins) Waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie außerhalb der eigenen Wohnung, des eigen befriedeten Besitztums oder einer Schiessstätte auszuüben (führen).
Wer entgegen diesem Verbot eine Airsoft- (Anscheins) Waffe führt begeht eine Ordnungswidrigkeit gem. § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden kann.

Ein Transport von Airsoft- (Anscheins) Waffen (z.B. vom Händler zum eigenen Zuhause oder vom eigenen Zuhause zur Schiessstätte) ist nur in einem verschlossenen Behältnis (z.B. eingeschweisste Verpackung oder in einer mit Schloss verriegelten Tasche) erlaubt.

Umgang mit Gas- und Signalwaffen:

1.Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen

Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren.

2.Führen von Gas- und Signalwaffen

Wer die tatsachliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäfträume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis B kleiner Waffenschein B (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu).

Das Führen von Gas- und Signalwaffen ohne kleinen Waffenschein ist strafbar.

Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäfträumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es ebenfalls keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher).

3.Schießen mit Gas- und Signalwaffen

Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.
Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist ohne Schießerlaubnis nur zulässig (§ 12 Abs. 4 WaffG):
1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
2. mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
a) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen,
b) zur Abgabe von Startzeichen im Auftrag der Veranstalter,
c) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben,
3. mit Signalwaffen
a) bei Not- und Rettungsübungen oder
b) zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei
Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.


Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Co2- Waffen, die dem Waffengesetz unterliegen

1. Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und Co2- Waffen

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und Co2- Waffen über 7,5 Joule ist erlaubnispflichtig (WBK) (siehe § 2 Abs. 2 WaffG).

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und Co2- Waffen unter 7,5 Joule, die mit einem F- Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei möglich (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1) Gleiches gilt für den Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und Co2- Waffen, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.2).

2. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen und Co2- Waffen

Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen und Co2- Waffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).


3. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Co2- Waffen

Jedes Schießen außerhalb von Schießstätten ist erlaubnispflichtig.

Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG:
Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.


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